26-12-2011, 10:16
ist aber jedenfalls eine Rechtsfolge aus § 1603 II 3 BGB!
Was meinst Du insoweit mit "mehrheitlich"?
Dass sie sich mglw. am Unterhalt beteiligen muss, habe ich nicht ausgeschlossen.
Dass die KM aber schon alleinbarunterhaltspflichtig dadurch werden könnte, weil sie über das 1,5-fache dessen verdient, was der andere Elternteil hat, kann ich mir nicht vorstellen.
Denn die Gerichte scheissen sich schon bei 200% in die Hosen.
Natürlich spielt nicht nur die Einkommenssituation eine Rolle, sondern auch das Vermögen der Beteiligten.
Gibts konkrete Urteile zum 1,5 - fachen?
Was meinst Du insoweit mit "mehrheitlich"?
Dass sie sich mglw. am Unterhalt beteiligen muss, habe ich nicht ausgeschlossen.
Dass die KM aber schon alleinbarunterhaltspflichtig dadurch werden könnte, weil sie über das 1,5-fache dessen verdient, was der andere Elternteil hat, kann ich mir nicht vorstellen.
Denn die Gerichte scheissen sich schon bei 200% in die Hosen.
Natürlich spielt nicht nur die Einkommenssituation eine Rolle, sondern auch das Vermögen der Beteiligten.
Gibts konkrete Urteile zum 1,5 - fachen?