26-12-2011, 10:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-12-2011, 10:33 von Camper1955.)
(26-12-2011, 10:16)Ibykus schrieb: Gibts konkrete Urteile zum 1,5 - fachen?
ja. hier
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/med...091-05.pdf
z.B.
Ich finde es auch immer schrecklich, dass nur auf das Einkommen des UET verwiesen wird. Auch ein BET kann Unterhalt bezahlen. Man muss es nur dem Anwalt erklären und darauf bestehen, dass dessen Einkommen auch genannt wird. Es ist ja in einer bestehenden Ehe/Beziehung nicht anders.
Beide Einkommen werden für alle hergenommen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.