26-12-2011, 17:28
(26-12-2011, 10:25)Camper1955 schrieb:das Urteil ist mir bekannt:(26-12-2011, 10:16)Ibykus schrieb: Gibts konkrete Urteile zum 1,5 - fachen?
ja. hier
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/med...091-05.pdf
z.B.
Zitat:Von einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht im Sinne von § 1603 Abs. 2es ist von 200% (doppelt so hoch!) die Rede - im übrigen von anteiliger Barunterhaltspflicht!
Satz 3 BGB wird jedenfalls dann auszugehen sein, wenn das Einkommen des betreuenden
Elternteils mindestens doppelt so hoch ist, wie das des an sich barunterhaltspflichtigen
Elternteils (vgl. hierzu Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1606, Rn. 18; Büttner,
FamRZ 2002, 743 - Anmerkung zu BGH, FamRZ 2002, 742 f). Dann entfällt dessen
Barunterhaltspflicht vollständig, selbst wenn bei dem nicht betreuenden Elternteil (über
die Grenze des angemessenen Selbstbehalts hinaus) noch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit
besteht.