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Fragen zu 50/50 Deutschland und Ausland Leben
#7
(26-12-2011, 17:49)Armer Tropf schrieb: Da ich aber Doppelstaatler bin, können die auch meinen ausländischen Pass einziehen oder nur den deutschen?

Die Deutschen können definitiv nur den deutschen Pass entziehen, da nur dieser das Eigentum der BRD ist. Ein ausländischer Pass gehört dem Staat, der ihn ausgestellt hat, deshalb ist der für die Deutschen unantastbar.

Aber der Passentzug ist für die Behörden gar nicht so einfach, die Hürden sind sehr hoch und der Aufwand ist immens. Da würde ich mir gar keine Sorgen machen.

In der Praxis kommt es allenfalls zur Passversagung, sobald ein neuer Reisepass beantragt werden muss, aber das auch nur in den deutschen Botschaften im Ausland, denn die prüfen immer, ob in DE etwas gegen den Antragsteller vorliegt.

Bei Passentzug und Passversagung geht es nicht darum, die Reisefreiheit einzuschränken, sondern um den bösen Buben heim in Reich zu holen und der dortigen Gerichtsbarkeit zuzuführen.

Besser ist es den neuen Pass in DE zu beantragen, d.h. sich in DE kurz anmelden, Pass beantragen und nach Erhalt gleich wieder abmelden.
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RE: Fragen zu 50/50 Deutschland und Ausland Leben - von Nathan - 26-12-2011, 20:02

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