28-12-2011, 01:40
(28-12-2011, 00:43)patrick M schrieb: Manche schweifen etwas vom Thema ab, wie mir scheint.
Meine Frage in die Runde war u.a. ob wir untereinander einen Vertrag (ohne Anwälte oder Notar) aufsetzen können, in dem wir das gem. Sorgerecht,
den Umgang und natürlich auch Unterhalt X festschreiben, was auch Bestand in etwaigen Gerichtsverhandlungen hat. Beide unterschreiben, fertig.
Danke schon mal
Das Problem dass ich sehe Patrick ist folgendes.
Du bist vielleicht bereit KU zu zahlen und übernimmst Dich damit.
Natürlich kannst Du das Einkommen auch selbst bereinigten. Wie steht ja immer in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
Aber aus dem was Du in Deinem Threadstart geschrieben hast, kann ich einach keine Leisutngsfhigkeit für den Mindestunterhalt feststellen.
Und ob die Kindesmutter z. B. mit 50 € Unterhalt einverstanden wre, dass kannst nur Du wissen.
Titulieren kannst Du jeden Betrag den Du einsetzen willst. Das Jugendamt kann Dir keine Titulierung von 50 € verweigern, wenn Deine Geldbörse nicht mehr her gibt.
Also genau nachrechnen und den Betrag dann titulieren geht ohne weiteres, auch ohne KM.
Wenn sie mehr will und klagt, dann ist schon mal eine Summe da, die Du freiwillig zu zahlen bereit und was Dir möglich ist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.