28-12-2011, 09:28
Eine bindende Wirkung haben solche Vereinbarungen in der Tat nicht, sie haben aber doch eine gewisse Indizwirkung, so dass sie nicht ganz unsinnig sind.
Beim Unterhalt kann sie allerdings nicht auf den KU verzichten, sie kann bestenfalls vereinbaren, dass sie in deine Unterhaltspflicht eintritt. Das hat aber auch mehr moralische als juristische Wirkung und sobald sie staatliche Unterstützung statt deiner in Anspruch nehmen will, kippt das sowieso.
Beim Sorgerecht entscheidet der Richter alleine, auch gegen den Antrag einer Partei. Auch hier könnte aber eine solche Vereinbarung die Meinung des Richters beeinflussen.
Am stärksten wirkt das beim Umgangsrecht. Da wird sich derjenige, der eine solche Vereinbarung einseitig aufkündigen oder ignorieren will, schon eine Begründung überlegen müssen. Vor Allem wenn diese Vereinbarung nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch eine Zeitlang gelebt wurde.
Beim Unterhalt kann sie allerdings nicht auf den KU verzichten, sie kann bestenfalls vereinbaren, dass sie in deine Unterhaltspflicht eintritt. Das hat aber auch mehr moralische als juristische Wirkung und sobald sie staatliche Unterstützung statt deiner in Anspruch nehmen will, kippt das sowieso.
Beim Sorgerecht entscheidet der Richter alleine, auch gegen den Antrag einer Partei. Auch hier könnte aber eine solche Vereinbarung die Meinung des Richters beeinflussen.
Am stärksten wirkt das beim Umgangsrecht. Da wird sich derjenige, der eine solche Vereinbarung einseitig aufkündigen oder ignorieren will, schon eine Begründung überlegen müssen. Vor Allem wenn diese Vereinbarung nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch eine Zeitlang gelebt wurde.