Für nicht-verheiratete Eltern ist öffentliche Beurkundung der Elterlichen Sorge vorgesehen. Ist sie von beiden ET gleichlautend zustimmend, dann tritt sie in Kraft, ist sie strittig/fehlt eine, dann entscheidet das Gericht auf Antrag.
Die Beurkundung kann im JA oder beim Notar erfolgen.
Die Beurkundung kann im JA oder beim Notar erfolgen.