Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Die 'spaßige' Variante der Familienrechtsprechung
#4
@Ibikus; und meiner Begründung auch diesen Passus anhänge;..

der Passus ist meiner Ansicht zu lange und könnte gegen Dich verwendet werden, in Hinblick, Dich von amtswegen begutachten zu lassen und Dich danach in die Psychiatrie zu entsorgen.
Einen Satz im 1. Absatz würde ich auch dahingehen ändern in;

….... Ich begründe meine Beschwerde [hier eine Beschwerde, den Kostenbeschluss betreffend] aber auch damit, dass ich als nicht sorgeberechtigter Trennungsvater ungeachtet der höchstrichterlichen Rechtsprechung weiterhin in meinen Grundrechten aus Art. 6 GG verletzt bin, soweit ich als Vater, der sich redlich um die Entwicklung und Belange seines Kindes bemüht, darüberhinaus mit Kosten belastet werde, die dadurch entstehen, weil eine verhaltensoriginelle und in Ihrer persönlichen Integrität verletzte Mutter, Ihre Kränkung über vergangene Beziehungsprobleme nun darin ausdrückt, das hochgeschätzte Familiengericht für Ihre Genugtuung zu bemühen, und
sich insoweit einer kindeswohlfördernden gemeinsamen Erziehung im Lichte einer gemeinsamen elterlichen Verantwortung, für mich nicht nachvollziehbar, widersetzt.

Besser wäre es ausschliesslich Absatz 1) und den letzten Absatz (vor Hochachtungsvoll) beizufügen. Den Rest dazwischen einfach weglassen. Keine Sorge, die Wirkung/ Deine Message für die Amtsträger bleibt dieselbe.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Die 'spaßige' Variante der Familienrechtsprechung - von terrax - 28-12-2011, 17:48

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste