29-12-2011, 08:56
terrax schrieb:der Passus ist meiner Ansicht zu lange und könnte gegen Dich verwendet werden, in Hinblick, Dich von amtswegen begutachten zu lassen und Dich danach in die Psychiatrie zu entsorgen.es ist ja nur ein Teil der Beschwerde für den auszuführen man mir Gelegenheit gegeben hat ich mich ja auch bedanke.
Aber was ist denn Deiner Meinung nach so unvernünftig daran, dass es eine psychiatrische Einweisung rechtfertigen könnte?
Ich finde meine Argumente recht überzeugend und prophezeihe schon jetzt, dass der 170 mit der z.zt. zugrunde gelegten ratio legis nicht mehr allzu lange Bestand haben wird.
Eine von Amts wegen angeordnete Begutachtung wäre natürlich mehr Beachtung, als ich mir erträumt hätte - ansonsten aber absurd.
HIER erscheint er übrigens noch einmal ...
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