11-02-2009, 09:26
Hierzu passt auch:
OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007
15 WF 229/07
Die einfache Fahrtstrecke zur Arbeitsstelle des Beklagten beträgt acht Kilometer. Der Senat bleibt dabei, dass es dem Beklagten im Hinblick auf seine gesteigerte Unterhaltspflicht zumutbar ist, diese Strecke mit dem Fahrrad zurückzulegen und gegebenenfalls die 3 stündige Mittagspause am Arbeitsplatz zuzubringen.
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1548.html
OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007
15 WF 229/07
Die einfache Fahrtstrecke zur Arbeitsstelle des Beklagten beträgt acht Kilometer. Der Senat bleibt dabei, dass es dem Beklagten im Hinblick auf seine gesteigerte Unterhaltspflicht zumutbar ist, diese Strecke mit dem Fahrrad zurückzulegen und gegebenenfalls die 3 stündige Mittagspause am Arbeitsplatz zuzubringen.
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1548.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.