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Kind soll Namen des Stiefvaters erhalten, was tun?
#2
OLG Frankfurt vom 09.12.1999 - 1 UF 334/98: "Für die Ersetzung der Einwilligung zur Namensänderung reicht es nicht, daß die Kinder, wie festgestellt, diese Namensänderung wünschen und daß dies ihrem Wohl förderlich wäre. Erforderlich ist vielmehr, daß die Namensänderung zum Wohl der Kinder erforderlich ist, wobei dieses Verschärfung der Voraussetzungen gegenüber der bisherigen Rechtslage vom Gesetzgeber ausdrücklich, wie aus der Entstehungsgeschichte ersichtlich, gewollt war." Und: "Der Umstand, daß die Kinder in der neuen Familie integriert sind, ist ebenso wenig ausreichend wie deren zu Protokoll des Amtsgerichts wiederholter Wunsch nach der Namensänderung. Irgendwelche gravierenden Nachteile für die Kinder durch die Beibehaltung ihres bisherigen Namens sind nicht ersichtlich. Es ist inzwischen auch nicht ungewöhnlich, daß Mitglieder einer Familie unterschiedliche Namen tragen, nachdem Stieffamilien häufig sind und inzwischen auch die Notwendigkeit unter Ehegatten zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens entfallen ist.
Der Wunsch des Vaters, durch den beibehaltenen gemeinsamen Namen die Bindung an die Kinder zu erhalten, ist legetim und nicht rechtsmißbräuchlich."


Das Urteil geht freilich von einem Namen aus, den auch der Vater getragen hat. Du bist weder sorgeberechtigt noch ist es dein Namen, der geändert werden soll, das könnte für einen Richter (fälschlicherweise) eine niedrigere Hürde bedeuten. Trotzdem gilt §1618 Satz 4 BGB:

"Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist."

Weitere Urteile: BGH Beschluss vom 24. Oktober 2001 Az.: XII ZB 88/99 (Volltext hier), BGH vom 30.1.2002 - XII ZB 94/00, OLG Köln vom 07.08.2002 (4 UF 73/02), und OLG Frankurt vom 04.10.1999 - 6 UF 218/99. Daraus zitiert:

"...mit der Erforderlichkeit ist Eingriffsschwelle hoch gesteckt, und die Möglichkeit der Einbenennung ist damit gegenüber dem früheren Namensänderungsrecht merkbar geringer (Wagenitz - FamRZ 1998, 1545) Im vorliegenden Fall bedarf es insbesondere der weiteren Aufklärung, ob die Namenserteilung für das Kind wirklich einen so hohen Nutzen durch die Förderung der Integration in die neue Familie verspricht, daß ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil auf der vollen oder teilweisen Erhaltung des Namensbandes zu seinem Kind nicht bestünde, oder ob sie Teil eines Versuches ist, den Vater aus dem Leben des Kindes zu verdrängen..."

Eine Relevanz wird in den Urteilen aber der tatsächlichen Bindung zum Kind gegeben. Wer keine Bindung zu seinem Kind hat, den würde eine Namensänderung nur "marginal berühren", so die Formulierung in einem BGH-Urteil. Soweit die Abhandlung zur juristischen Seite :-)

Hattest du mal eine Adoption angeboten? Das ist schlecht, kann es doch die Kindsmutter als Nichtbindung anführen. Wie ist deine Beziehung zum Kind?
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RE: Kind soll Namen des Stiefvaters erhalten, was tun? - von p__ - 11-02-2009, 11:01
Sonneklares Warum - von Gast1 - 11-02-2009, 22:31
RE: Kind soll Namen des Stiefvaters erhalten, was tun? - von Exilierter - 12-02-2009, 09:36

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