31-12-2011, 11:13
Also ich habe gerade eine Verhandlung zur Umgangsregelung hinter mir. Meine Tochter ist 2 Jahre und war 1 als wir uns trennten. Die erste gerichtliche Regelung lautete Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:30 und immer abwechselnd jede Woche Sa-So bzw. So-Mo von 9 bis 10.
Die KM hat dann auch irgendwann die Übernachtungen kritisiert und Streichung gefordert. Boykottiert hat sie allerdings nicht.
Die jetzige Verhandlung war von mir schlecht vorbereit, wie ich zugeben muss. Meine Anwältin hat sich auch nicht für mich eingesetzt. Nun habe ich Di und Do 14:30 bis 18 Uhr und jedes 2.WE So-So von 9 bis 16 Uhr. Damit sind 2 Übnernachtungen futsch. Auch Urlaube, Feiertage und generell 2 ÜN wurden verwehrt. Vor allem mit letzterem kann ich überhaupt nicht leben.
Wir müssen nun in eine Beratung, um Voraussetzungen für min. 2 ÜN zu schaffen. Diese sind nur bei der Mutter zu suchen. Sie sei nämlich immer noch verängstigt. Dieser und anderer Müll wurde hin und her verschoben, um irgendwie eine Rechtfertigung gegen 2 ÜN zu kreieren. Meine EX behauptet u.a. auch, dass unsere Tochter bei ihr immer weint, und dass das an den Umgängen am WE liege. Auch sie hatte viel Zeit ihre Helferinnen zu instrumentalisieren. Mit im Boot sitzt auch eine Dame vom Frauenhaus. Und ich bin mir sicher, dass an einem Sorgerechtsentzug gebastelt wird.
Ich kann nur sagen, sein Kind jedes WE 24h bei sich zu haben ist viel wert. Ich würde außerdem auf Umgang in der Woche bestehen; wenn keine ÜN, dann mind. an 2 Tagen 3 bis 4 Stunden. Außerdem müssen längere Urlaube sein.
Die KM hat dann auch irgendwann die Übernachtungen kritisiert und Streichung gefordert. Boykottiert hat sie allerdings nicht.
Die jetzige Verhandlung war von mir schlecht vorbereit, wie ich zugeben muss. Meine Anwältin hat sich auch nicht für mich eingesetzt. Nun habe ich Di und Do 14:30 bis 18 Uhr und jedes 2.WE So-So von 9 bis 16 Uhr. Damit sind 2 Übnernachtungen futsch. Auch Urlaube, Feiertage und generell 2 ÜN wurden verwehrt. Vor allem mit letzterem kann ich überhaupt nicht leben.
Wir müssen nun in eine Beratung, um Voraussetzungen für min. 2 ÜN zu schaffen. Diese sind nur bei der Mutter zu suchen. Sie sei nämlich immer noch verängstigt. Dieser und anderer Müll wurde hin und her verschoben, um irgendwie eine Rechtfertigung gegen 2 ÜN zu kreieren. Meine EX behauptet u.a. auch, dass unsere Tochter bei ihr immer weint, und dass das an den Umgängen am WE liege. Auch sie hatte viel Zeit ihre Helferinnen zu instrumentalisieren. Mit im Boot sitzt auch eine Dame vom Frauenhaus. Und ich bin mir sicher, dass an einem Sorgerechtsentzug gebastelt wird.
Ich kann nur sagen, sein Kind jedes WE 24h bei sich zu haben ist viel wert. Ich würde außerdem auf Umgang in der Woche bestehen; wenn keine ÜN, dann mind. an 2 Tagen 3 bis 4 Stunden. Außerdem müssen längere Urlaube sein.