31-12-2011, 11:22
Guten Morgen Pistachio,
danke für Deine Kritik, wobei ich gar nicht finde, dass Dein Zitat und meine Aussage sich widersprechen, die Frage ist ja nur, wie hoch der Anteil des Narzissmus in dieser Gesellschaft ausgeprägt ist.
...
und natürlich gibt es ja nun einmal auch viele Situationen, in denen die Mutter mit den Kindern vom Vater alleingelassen wird, und der Vater gar kein großes Interesse am Umgang mit den Kindern hat, und sich die Mütter gerne mehr Umgang der Kinder mit dem Vater wünschen würden, also es sollte also keine pauschale Kritik an allen Müttern sein,
...
letztendlich ist dies alles eine Frage und Verantwortung der gesamten Gesellschaft, es gibt Gesellschaften, da kehrt die Mutter nach der Trennung in Ihr Elternhaus zurück, und die Kinder gehen zum Vater, sobald sie nicht mehr gestillt werden oder im Kleinkindalter sind, ... bitte auf keinen Fall falsch verstehen, nicht, dass ich meine, dass das so sein sollte, es soll nur ein Beispiel sein, dass es eine gesellschaftliche Frage ist was mit Kindern im Falle einer Trennung (und es ist ja so, dass eben Trennungen heutzutage im Gegensatz zu früher gesellschaftlich absolut akzeptiert sind) passiert, aus meiner Sicht kann die Antwort nur lauten, dass beide Eltern dem Kind erhalten bleiben (soweit die Eltern das natürlich hoffentlich wollen) und falls kein Wechselmodell möglich ist, der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, verpflichtet ist, die Beziehung zum anderen Elternteil nach allen Kräften zu fördern
...
und folgend noch mein Lieblingszitat:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997
und befreit ist genau auf dem Weg den Herr Schütz beschrieben hat, wenn er passiv bleiben würde.
danke für Deine Kritik, wobei ich gar nicht finde, dass Dein Zitat und meine Aussage sich widersprechen, die Frage ist ja nur, wie hoch der Anteil des Narzissmus in dieser Gesellschaft ausgeprägt ist.
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und natürlich gibt es ja nun einmal auch viele Situationen, in denen die Mutter mit den Kindern vom Vater alleingelassen wird, und der Vater gar kein großes Interesse am Umgang mit den Kindern hat, und sich die Mütter gerne mehr Umgang der Kinder mit dem Vater wünschen würden, also es sollte also keine pauschale Kritik an allen Müttern sein,
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letztendlich ist dies alles eine Frage und Verantwortung der gesamten Gesellschaft, es gibt Gesellschaften, da kehrt die Mutter nach der Trennung in Ihr Elternhaus zurück, und die Kinder gehen zum Vater, sobald sie nicht mehr gestillt werden oder im Kleinkindalter sind, ... bitte auf keinen Fall falsch verstehen, nicht, dass ich meine, dass das so sein sollte, es soll nur ein Beispiel sein, dass es eine gesellschaftliche Frage ist was mit Kindern im Falle einer Trennung (und es ist ja so, dass eben Trennungen heutzutage im Gegensatz zu früher gesellschaftlich absolut akzeptiert sind) passiert, aus meiner Sicht kann die Antwort nur lauten, dass beide Eltern dem Kind erhalten bleiben (soweit die Eltern das natürlich hoffentlich wollen) und falls kein Wechselmodell möglich ist, der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, verpflichtet ist, die Beziehung zum anderen Elternteil nach allen Kräften zu fördern
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und folgend noch mein Lieblingszitat:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997
und befreit ist genau auf dem Weg den Herr Schütz beschrieben hat, wenn er passiv bleiben würde.