11-02-2009, 13:36
Ich denke auch, es gibt nicht viele Gründe, sich das weg nehmen zu lassen aber manchmal auch Gründe freiwillig zuzustimmen.
Ich habe, neben meinen 3 ehelichen Kindern, eine voreheliche Tochter die jetzt 16 ist.
Wir haben uns schon vor der Geburt getrennt und ich habe kein Sorgerecht, allerdings auch kein Problem mit der Mutter.
Da sie 600 Km weg gezogen sind sehe ich sie nicht so oft aber halbwegs Regelmässig und wann immer ich will und kann.
Sie sind weggezogen als die Mutter von einem Anderen Schwanger war und sie dann geheiratet haben.
Mutter, Vater und neue Kinder hatten dann alle seinen Namen, nur meine Tochter hätte den der Mutter behalten.
Das wollte ich auch nicht, deswegen habe ich der Mutter die Zustimmung mündlich gegeben. (Amtlich hat mich niemand gefragt.)
Der "Neue" war ein guter Stiefvater, der, soweit ich es beurteilen kann, nie einen Unterscheid zwischen den Kindern gemacht hat, sich mir aber auch nie in den Weg gestellt hat.
Deswegen wollte ich auch nicht, dass sie sich als einzige mit einem anderen Namen diskriminiert fühlt.
Sie war aber auch erst 2 und es war auch eine stabile Familie. (Bis vor kurzem. Sie haben inzwischen auch scheiden lassen)
Ich habe also aus gutem Grund für die Änderung gestimmt.
Das sollte aber dem Vater überlassen bleiben und der Gesetzestext formuliert es, denke ich, auch gut und richtig.
Fraglich bleibt immer, was die Justiz daraus macht.
Ich habe, neben meinen 3 ehelichen Kindern, eine voreheliche Tochter die jetzt 16 ist.
Wir haben uns schon vor der Geburt getrennt und ich habe kein Sorgerecht, allerdings auch kein Problem mit der Mutter.
Da sie 600 Km weg gezogen sind sehe ich sie nicht so oft aber halbwegs Regelmässig und wann immer ich will und kann.
Sie sind weggezogen als die Mutter von einem Anderen Schwanger war und sie dann geheiratet haben.
Mutter, Vater und neue Kinder hatten dann alle seinen Namen, nur meine Tochter hätte den der Mutter behalten.
Das wollte ich auch nicht, deswegen habe ich der Mutter die Zustimmung mündlich gegeben. (Amtlich hat mich niemand gefragt.)
Der "Neue" war ein guter Stiefvater, der, soweit ich es beurteilen kann, nie einen Unterscheid zwischen den Kindern gemacht hat, sich mir aber auch nie in den Weg gestellt hat.
Deswegen wollte ich auch nicht, dass sie sich als einzige mit einem anderen Namen diskriminiert fühlt.
Sie war aber auch erst 2 und es war auch eine stabile Familie. (Bis vor kurzem. Sie haben inzwischen auch scheiden lassen)
Ich habe also aus gutem Grund für die Änderung gestimmt.
Das sollte aber dem Vater überlassen bleiben und der Gesetzestext formuliert es, denke ich, auch gut und richtig.
Fraglich bleibt immer, was die Justiz daraus macht.