01-01-2012, 11:11
Mit meinen Eltern habe ich einen notariellen Erbverzichtsvertrag geschlossen. Der Erbverzicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden, d.h. meine Kinder kriegen nichts vom Erbe meiner Eltern.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2349.html
Ich selbst werde verarmt sterben, nachdem mich meine Kinder sicher aufopferungsvoll gepflegt haben. Zum Dank hinterlasse ich Ihnen meine Unterhaltsschulden in 6-stelliger Höhe.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2349.html
Ich selbst werde verarmt sterben, nachdem mich meine Kinder sicher aufopferungsvoll gepflegt haben. Zum Dank hinterlasse ich Ihnen meine Unterhaltsschulden in 6-stelliger Höhe.