01-01-2012, 18:04
Zu erben gibts bei mir nichts und zu vererben erst recht nichts. Das wird schon vorher für nette Szenen sorgen, mein Rentenanspruch beträgt nämlich <200 EUR und wird um keinen Euro mehr wachsen. Im deutschen Unterhaltsrecht ist die Position des Unterhaltsberechtigten wesentlich sonniger wie die des Pflichtigen, also bin ich Berechtigter.