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Kind soll Namen des Stiefvaters erhalten, was tun?
#7
janee, iss klar...

das Kind darf erbberechtigt bleiben, unterhaltsberechtigt sein, familienkonform dastehen.
Der Vater darf zahlen.
Und um den schönen Schein der heilen Familie zu wahren soll das Kind nach dem Mann benannt werden, der es NICHT adoptieren will und dem Vater NICHT die Unterhaltslast abnehmen will.

Wenn Zustimmung, dann nur unter dem Deal Adoption, Wegfall der Unterhaltspflicht und beibehalten der bisherigen Umgangsmodalitäten.
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RE: Kind soll Namen des Stiefvaters erhalten, was tun? - von vorsichtiger - 11-02-2009, 18:13
Sonneklares Warum - von Gast1 - 11-02-2009, 22:31
RE: Kind soll Namen des Stiefvaters erhalten, was tun? - von Exilierter - 12-02-2009, 09:36

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