11-02-2009, 18:13
janee, iss klar...
das Kind darf erbberechtigt bleiben, unterhaltsberechtigt sein, familienkonform dastehen.
Der Vater darf zahlen.
Und um den schönen Schein der heilen Familie zu wahren soll das Kind nach dem Mann benannt werden, der es NICHT adoptieren will und dem Vater NICHT die Unterhaltslast abnehmen will.
Wenn Zustimmung, dann nur unter dem Deal Adoption, Wegfall der Unterhaltspflicht und beibehalten der bisherigen Umgangsmodalitäten.
das Kind darf erbberechtigt bleiben, unterhaltsberechtigt sein, familienkonform dastehen.
Der Vater darf zahlen.
Und um den schönen Schein der heilen Familie zu wahren soll das Kind nach dem Mann benannt werden, der es NICHT adoptieren will und dem Vater NICHT die Unterhaltslast abnehmen will.
Wenn Zustimmung, dann nur unter dem Deal Adoption, Wegfall der Unterhaltspflicht und beibehalten der bisherigen Umgangsmodalitäten.