06-01-2012, 16:25
"Verstehen" ist in diesem wie auch anderen Fällen nur eine Interpretationssache. Du interpretierst das eben anders wie es die Richter tun. Die Rechtsprechung hat zum Szenario des armen Pflichtigen und besser dastehenden Berechtigten eine Gewohnheit entwickelt, die auch von den Obergerichten Bestand hatte.
Ich meine, im familienrechtlichen Teil des BGB könnte fast die Hälfte der Paragrafen völlig anders interpretiert werden wie es die Gerichte tun. Die Diskussion darüber ist unterhaltsam, leider jedoch nicht in der Praxis anwendbar.
Ich meine, im familienrechtlichen Teil des BGB könnte fast die Hälfte der Paragrafen völlig anders interpretiert werden wie es die Gerichte tun. Die Diskussion darüber ist unterhaltsam, leider jedoch nicht in der Praxis anwendbar.