06-01-2012, 16:55
(06-01-2012, 16:25)p schrieb: Ich meine, im familienrechtlichen Teil des BGB könnte fast die Hälfte der Paragrafen völlig anders interpretiert werden wie es die Gerichte tun. Die Diskussion darüber ist unterhaltsam, leider jedoch nicht in der Praxis anwendbar.
Allmählich bedauere ich fast, dass ich nicht mehr unterhaltspflichtig bin.
Mit dem jetzigen Anwalt im Rücken würde ich bis vors BVerfG gehen und mal schauen lassen, was das BVerG von meiner Denkweise hält.
Im Strafverfahren ist es doch auch schon so, dass auch das Einkommen der Mutter erfragt werden muss, sofern man es vor ein OLG schafft und das OLG dann wieder an die 2. Instanz zurück verweist.
Warum nicht bei Zivilverfahren?
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.