06-01-2012, 18:34
(06-01-2012, 16:55)Camper1955 schrieb: Warum nicht bei Zivilverfahren?@p hat es angedeutet. Bei Strafverfahren kann und darf nicht interpretiert werden. Da zählen harte Fakten. Im Familien- und Unterhaltsrecht wird häufig nach Tageslaune des Richters und der Richterin entschieden. Ich sag immer, wenn die Richterin tags zuvor guten Sex hatte, hat man als Mann und Vater beim Familiengericht besseren Chancen.
Im Strafrecht gibt es keine Willkür.
Der 170er gehört nicht ins StGB! Nicht umsonst machen sich Leute Gedanken darüber, sowas wie Führerscheinentzug wegen Unterhaltsschulden einzuführen.