07-01-2012, 01:25
(06-01-2012, 16:55)Camper1955 schrieb: .... würde ich bis vors BVerfG gehen und mal schauen lassen, was das BVerG von meiner Denkweise hält.... wer solche Ankündigungen macht .....
(06-01-2012, 16:55)Camper1955 schrieb: Warum nicht bei Zivilverfahren?... und dann solche Fragen stellt... läßt mich auch eher Kopfschütteln.
Einfach mal "Gesetzeshierarchie" kräftig guuurgln...
Es scheint eine Vielzahl zu geben, denen mit ihren Fragen auch ein wenig die Ernsthaftigkeit abgesprochen werden muss. Und voralllem auch die Bereitschaft fehlt, sich selbst ernsthaft in die Materie einzuarbeiten. Dazu gehört eben die Gesetze, die Kommentare und die einschlägigen Urteile zu lesen.
Alles andere sind Spekulationen über die eigenen Mißverständnisse, die entstehen, weil man sich nicht die Mühe gemacht hat die Materie verstehen zu wollen. Und solche Fragen nach "Ratschlägen zu den eigenen Spekulationen" belasten massiv diejenigen die Unterstützung geben können/wollen.
@Camper
Ich rate dir wirklich, geh mal in eine (Uni-)Bibliothek und lies dir dort wenigstens ein "Einführungswerk ins Familienrecht" von A-Z durch. Dann investiere 3 x einen Tag über 3 Monate, indem du die einschlägigen Familienrechtszeitschriften jeweils mit Erscheinen durchliest und zu verstehen versuchst.
Ich denke das wäre eine bessere Grundlegung, als hier Fragen zu stellen, wie du mit Textstücken aus den Leitlinien das Strafrecht aushebeln und das Verfassungsgericht beeindrucken könntest.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #