Zitat:Situation:
Ein Vater, zwei Kinder erhält aufstockend Leistungen aus ALGII. Die Kinder sind Teil seiner Bedarfsgemeinschaft während 10 Umgangstagen. Er erhält für die Kinder je 83,60 sowie Fahrtkosten für Holen- und Bringen. Zugleich bestehen Titel über Mindestunterhalt, die bedient werden.
Nun schreibt die ARGE/Jobcenter (ausschnittsweise):
Zitat:Betreffend Ihre Unterhaltszahlungen
"Es bestehen Unterhaltstitel. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht ist jedoch nicht gegeben....
Die Kinder leben im Haushalt des [Vater], so dass dieser bereits durch die Betreuung der Kinder seine Unterhaltspflicht erfüllt...
Eine Barunterhaltspflicht bei fehlender Leistungsfähigkeit entfällt auch aus dem Grund, dass der [Vater] Kenntnis seiner Hilfebedürftigkeit hat....
Selbst bei Berücksichtigung des Freibetrages, so dass kein Einkommen mehr angerechnet würde, ist der [Vater] nicht leistungsfähig.
Der [Vater] ist vielmehr aufzufordern, die Unterhaltszahlungen einzustellen und die Aufhebung der Unterhaltstitel zu betreiben.
[anschließend folgt Fristsetzung und Rechtsbelehrung zu Leistungskürzung bei Nicht-Mitwirkung]
Nun ist weder zu erwarten, dass die Mutti die Titel rausrückt, noch dass diese binnen 10 Tagen herabgesetzt werden. Einfache Zahlungseinstellung hätte Pfändungen zur Folge oder sogar Strafverfolgung.
Was meint ihr? Herabsetzungklage starten? Aussetzung der Vollstreckbarkeit beantragen?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #