08-01-2012, 23:37
Es ist nicht ersichtlich, in welchem Stadium die Klage ist. Da aber bereits eine Verfahrenskostenbewilligung durch ist und die Forderungen der Ex offenbar ziemlich heftig, wird der Gerichtsweg nicht mehr zu vermeiden sein. Das bedeutet: Anwaltspflicht. Also morgen los zum Anwalt.
Wenn er auch noch eine Immobilie besitzt, für die er Raten bezahlt, dann kann die Geschichte ziemlich übel ausgehen. Für Sicherungsaktionen ist es viel zu spät. Mit einer Immobilie ist er erpressbar und ob er nach Unterhalt überhaupt noch Raten zahlen kann, wird er bald erfahren. Meistens gehen Immobilien bei so was drauf, der Unterhalt frisst bei Normalverdienern einfach viel zu viel weg. Der Vater scheint ein sehr sonniges Gemüt zu sein. Das deutsche Unterhaltsrecht ist zerstörerisch und gnadenlos, mit Wegwerfen von Briefen wird alles nur noch schlimmer.
Wenn er auch noch eine Immobilie besitzt, für die er Raten bezahlt, dann kann die Geschichte ziemlich übel ausgehen. Für Sicherungsaktionen ist es viel zu spät. Mit einer Immobilie ist er erpressbar und ob er nach Unterhalt überhaupt noch Raten zahlen kann, wird er bald erfahren. Meistens gehen Immobilien bei so was drauf, der Unterhalt frisst bei Normalverdienern einfach viel zu viel weg. Der Vater scheint ein sehr sonniges Gemüt zu sein. Das deutsche Unterhaltsrecht ist zerstörerisch und gnadenlos, mit Wegwerfen von Briefen wird alles nur noch schlimmer.