09-01-2012, 00:50
(09-01-2012, 00:32)SweetBee schrieb: Der Immobilienkauf erfolgte aber während der Beziehung, sind die Raten dafür dann nicht berücksichtigungsfähige Schulden, die bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens angerechnet werden können.
Beim Kindesunterhalt ist nichts berücksichtigungsfähig. Der Pflichtige hat die Raten zu strecken oder die Immobilie zu verkaufen oder in Insolvenz zu gehen, wenn er überschuldet ist.