09-01-2012, 09:49
(09-01-2012, 01:47)SweetBee schrieb: Also wie ihr es schreibt kommt er ohne Anwalt aus der Sache also nicht mehr raus? Was ist wenn er sich den nicht leisten kann oder dem Auskuntsersuchen jetzt nachkommt?Zu spät! Auskunft wird er jetzt sowieso dem Gericht leisten müssen. Weiterhin vermute ich, dass das sich zweite Verfahren um nicht geleisteten Betreuungsunterhalt handelt. Wichtig wäre der Zeitpunkt, wann Mutter das erste mal diesen BU geltend gemacht hatte.
Das Gericht könnte evtl. 1,5 Augen zudrücken und bzgl. KU ein wenig milde gestimmt werden, wenn er jetzt sofort der KU beim Notar oder JA titulieren läßt.
An einem Anwalt kommt er jetzt auf gar keinen Fall mehr vorbei. Wenn er es sich nicht leisten kann, was ich bezweifle, wird er VKH beantragen müssen.
Die Maschinerie ist angelaufen und seine Blauäugigkeit mit dem Ignorieren der vorherigen Schreiben, war ein riesen Fehler!