09-01-2012, 10:43
(09-01-2012, 01:47)SweetBee schrieb: Er will das Haus nicht an seine Verwandten o.ä. schenken, sondern eher verkaufen, so das das Haus dann z.B. seinen Eltern gehört oder ein dritter es kauft. Und er dann Miete "bezahlt".
Was soll das bringen? Dann wird halt der Kaufpreis statt des Hauses gepfändet. Und wenn der Kaufpreis marktunüblich niedrig ist, gilt es doch wieder als Schenkung. Und nein, es funktioniert auch nicht, einfach den Kaufpreis in grossen Scheinen unter dem Kopfkissen der neuen Freundin zu verstecken.
Ihr hängt immer noch in Phantasien fest, wie sie Kinder haben. Die hat das sogenannte "Recht" schon vor langer, langer Zeit unmöglich gemacht. Eigentum im Inland kann nicht vor dem Zugriff der Unterhaltsgläubigerin geschützt werden. Wenn man den Zugriff auf sein Eigentum mit Hilfe von Dritten blockieren will, muss man das in einer viel früheren Phase beginnen wie ihr es seid und man muss gut Bescheid wissen über das, was man tut. In der jetzigen Phase ist ein Anwalt gesetzliche Pflicht und wenn der Vater so wie bisher alles ignoriert, wird er bald erleben, wie eine Zwangsversteigerung abläuft, was passiert wenn die Konten zu sind und welche Kaffeesorte die Gerichtsvollzieher bei ihren Besuchen bevorzugen. Das Ausfüllen einer EV dauert nämlich seine Zeit, da trinkt man gerne Kaffee dazu. Dieser Spass ist auch keine einmalige Erscheinung, er wird auch die nächsten 20 Jahre unterhaltspflichtig sein.