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Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg
#1
Hallo zusammen

Heute durfte ich an einer Verhandlung wegen Unterhaltspflichtverletzung vor dem Landgericht Augsburg als Zuschauer teilnehmen.

Die Richterin ist dieselbe gewesen, mit der ich nächste Woche das Vergnügen habe.

Schon eine Stunde vor Prozessbeginn habe ich den Angeklagten angesprochen und so hat er mir erzählt, wie es zu dem Verfahrensstand gekommen ist.

Ich dachte zuerst ja auch, des ist eine Berufung die der Angeklagte eingelegt hat, weil das Amtsgericht ihn Verurteilt hat.

Weit gefehlt!

Die Berufung wurde in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft eingelegt, weil der Angeklagte in der ersten Instanz aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen wurde.

Das kam so.

Das Amtsgericht hat gesehen, dass eine erhebliche Schuldenlast auf dem Angeklagten ruhte und dass er gar nicht wusste, wie groß die Summe war, die er an Unterhalt zu bezahlen hatte.

Weil über ein Jahr lang Zwschen ihm, der ARGE die zu diesem Zeitpunkt die Mutter und Kind versorgten, sowie der Anwältin der Kindesmutter Schriftstücke hin und her wanderten. Alle Unterlagen wurden pflichtschuldigst auf schnellstem Wege beigebracht. das hat auch die Richterin so gesehen, ohne dass jemals eine konkrete Forderung gestellt wurde.

Als dann die konkrete Forderung kam, hat er sich an einen Anwalt gewandt, und ihm gesagt, dass er momentan noch die Miete und viele weitere Kosten für die Kindesmutter und das Kind trägt und weiter tragen wird und ihne erhebliche Schulden belasten.

Er hat den Anwalt auch gefragt, ob er nun Unterhalt zahlen soll und dafür die Mietzahlungen und so weiter einstellen, oder ob die Mietzahlungen auch so für den Unterhalt gelten. Vom Anwalt hat er die Auskunf bekommen, dass er weiter Miete zalen soll, und das wird er dann schon regeln.

Und nun der Hammer.

Der Anwalt war als Zeuge da und alle Schritstücke wiesen auch auf diesen Sachverhalt so hin.

Die Richterin wollte aber lieber das Verfahren nach § 153a StPO einstellen und drohte, dass man die Mietzahlungen nicht als KU sehen kann und dass unter Umständen doch ein kleiner Rest übrig bleibt, den er zahlen hätte können, wenn man tiefer in die Materie einsteigt.

Es trat eine Verhandlungspause ein und ich hab auf den Angeklagten eingeredet, wie auf einen kranken Gaul. Er sollte sich darauf nicht einlassen, weil er dann zumindest die Kosten für seinen Anwalt tragen müsste.

Leider ließ er sich nicht überzeugen. Ihm erschienen die Aussagen seiner Verteidigerin und seines, als Zeugen geladenen Anwaltes für schlüssiger und außerdem wollte er, dass der Fall endlich zum Abschluss kommt und sich nicht noch Jahre lang hin zieht, obwohl er sich absolut keiner Schuld bewußt war.

So stimmte er eine Einstellung des Verfahrens zu, muss dafür 300 € an Geldstrafe zahlen und die außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

So, das war mein Gerichtserlebnis heute.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg - von Camper1955 - 09-01-2012, 19:20
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von p__ - 16-01-2012, 15:32
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 17:24
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 18:09
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 19:47

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