09-01-2012, 19:52
(09-01-2012, 19:42)p schrieb: Die Figuren in den Sitzungssälen könnten ihr juristisches Staatsexamen allesamt die Toilette runterspülen, ....Das machen die ohne mit der Wimper zu zucken: sie haben derer zweie!
Ernsthaft - ich kann dieses arme Sünderlein schon verstehen.
Um so wichtiger ist es für uns, für Aufklärung und Widerstand zu sorgen.
Natürlich ist er eingeschüchtert worden.
Auch mit mir wollte man dieses Spielchen machen, indem der Richter (sehr höflich und freundlich!) erklärte, nach seinen Berechnungen läge ich mit meinen Einnahmen 10 € über dem Selbstbehalt ....
Die StAin stellte sofort fest, dass ich mich deswegen strafbar gemacht hätte ...
Nachdem ich vorgeschlagen hatte, mal selber den Bleistift anzusetzen, lenkte das Gericht ein und wollte gg Auflage einstellen.
Das darf man nicht mit sich machen lassen!
Einstellung war mir recht - aber keine Auflagen.
Denn wir Väter sind ganz überwiegend unschuldige Opfer übler Verleumdungen!
'P' hat's gut drauf!
Zurückbeissen! Sich wehren allein ist dem Unrecht nicht angemessen!