09-01-2012, 20:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-01-2012, 20:39 von Camper1955.)
Könnte ich denn jetzt die Richterin wegen Nötigung anzeigen?
Es steht ja im Wortprotokoll, dass er nur deshalb der Einstellung zustimmt, weil weil er psychisch angeknackst ist und seine Ruhe haben möchte.
Ferner wurde hinter den Kulissen, also ohne, dass ich zuhören konnte fleißig zwischen Staatsanwältin, Verteidigerin und Richterin hin und her palavert.
Wobei die Verteidigerin dort zumindest meinen Standpunkt, dargestellt hat, da ich auch die Verteidigerin und den Zeugen also den Anwalt des Angeklagten in den anderen Verfahren auf die Situation aufmerksam gemacht habe.
lg
Camper
Es steht ja im Wortprotokoll, dass er nur deshalb der Einstellung zustimmt, weil weil er psychisch angeknackst ist und seine Ruhe haben möchte.
Ferner wurde hinter den Kulissen, also ohne, dass ich zuhören konnte fleißig zwischen Staatsanwältin, Verteidigerin und Richterin hin und her palavert.
Wobei die Verteidigerin dort zumindest meinen Standpunkt, dargestellt hat, da ich auch die Verteidigerin und den Zeugen also den Anwalt des Angeklagten in den anderen Verfahren auf die Situation aufmerksam gemacht habe.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.