09-01-2012, 22:51
Danke für eure Antworten.
@blue
Ich habe bisher in keinem der Schreiben die der Kindesvater erhalten hat was von Betreuungsunterhalt gelesen. Also denke ich das sie den nicht geltend macht. Außerdem gibt es BU doch nur bis zum 3. Lebensjahr , und die Kinder sind 4 und 9.
Habe jetzt auch nochmal genau nachgelesen und anhand der Aktenzeichen festgestellt das es sich mit der Verfahrenszusammenlegung um die Unterhaltsforderungen für die beiden Kinder handelt(wäre für jedes Kind ein Verfahren, die eben in ein Verfahren zusammengelegt wurden)
@Ibykus
Könntest du mir etwas genauer erklären was du damit genau meinst.
Heißt das der Vater kann genauso die Offenlegung der Einkommensverhältnisse der Kindesmutter verlangen?
@blue
Ich habe bisher in keinem der Schreiben die der Kindesvater erhalten hat was von Betreuungsunterhalt gelesen. Also denke ich das sie den nicht geltend macht. Außerdem gibt es BU doch nur bis zum 3. Lebensjahr , und die Kinder sind 4 und 9.
Habe jetzt auch nochmal genau nachgelesen und anhand der Aktenzeichen festgestellt das es sich mit der Verfahrenszusammenlegung um die Unterhaltsforderungen für die beiden Kinder handelt(wäre für jedes Kind ein Verfahren, die eben in ein Verfahren zusammengelegt wurden)
@Ibykus
Könntest du mir etwas genauer erklären was du damit genau meinst.
Heißt das der Vater kann genauso die Offenlegung der Einkommensverhältnisse der Kindesmutter verlangen?