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Betreuungsquote für einjährige Kinder bei 82,4 %
#1
Die Betreuungsquote für einjährige Kinder liegt im Salzlandkreis bei 82,4 %, insgesamt in Ostdeutschland bei über 60%:
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Beiden Eltern ist also mit dem Ende des Elterngeldes Erwerbstätigkeit möglich. Es gibt genügend freie Plätze für Kinderbetreuung ab einem Jahr.

Das Unterhaltsrecht nimmt die entgegengesetzte Richtung: 2008 wurde die Dreijahresschranke für Betreuungsunterhalt kräftig gesenkt, so dass auch nach drei Jahren länger Unterhalt kassiert werden kann. Gleichzeitig erklärte der BGH die Betreuungskosten schlagartig für Mehrbedarf.

Die typische Mutti darf also das Kind abgeben, arbeiten und trotzdem zusätzlich Unterhalt für sich kassieren (für das Kind sowieso), weil ihr Job überobligatorisch ist. Gleichzeitig kann sie einen Teil oder sogar alles der Kindertagesstättenrechnung an den Vater weiterreichen. Der bezahlt nun, weil sie das Kind nicht betreut (Mehrbedarf KiGa-Kosten) und er bezahlt dafür, dass sie das Kind betreut (Betreuungsunterhalt).

Es ist, wie ich prophezeit habe: Staatliche Kleinkinderbetreuung wird immer häufiger und immer länger. Die Promotoren des Unterhaltsrechts, die immer für Muttiunterhalt lautstark die Begründung der Unmöglichkeit einer Erwerbstätigkeit ins Land getrötet haben, schweigen hierzu auffallend. Eine Diskussion findet nicht statt.

Würde man diese Begründung nun ebenso anwenden, hätte in vielen Gegenden generell nach einem Jahr der Betreuungsunterhalt vollständig zu enden.
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Betreuungsquote für einjährige Kinder bei 82,4 % - von p__ - 09-01-2012, 23:27

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