10-01-2012, 09:13
bei 235 geht es nicht darum, ob Unterhalt gezahlt werden muss, sondern um die Höhe.
Bei der Rechtsfolge aus 1603 II § BGB geht es hingegen insbesondere darum, dass die Unterhaltspflicht unter bestimmten Voraussetzungen für den grds. Pfichtigen entfällt.
Deswegen fordert die Rechtsprechung wenigstens begründete Anhaltspunkte dafür, dass eine Einkommensschieflage, deretwegen der Betreuende auch noch den Barunterhalt (oder anteilig) zu leisten hat, vorliegen könnte, was Deine Frage insoweit beantwortet.
Das ist in meinem erwähnten Fall gar nicht mal das Ausschlaggebende.
Wenn ich aber gut argumentiere, dann muss die KM jedenfalls davon ausgehen, dass sie darlegungspflichtig ist.
Und dann könnten Dinge ans Tageslicht kommen, die man vor Gericht nicht gerne ausbreitet ....
und die ich meinem Kind zuliebe auch nicht unbedingt erzwinge.
Aber in dem Fall, dass ich wieder einmal mit 170ger Verfahren oder neuen Unterhaltsansprüchen schikaniert werde, muss ich natürlich auf wahrheitsgemäße Klärung drängen ...
Und im 170ger-Verfahren kann ich die KM als Zeugin befragen und unter Eid aussagen lassen.
Das kann sie nicht wirklich wollen
Bei der Rechtsfolge aus 1603 II § BGB geht es hingegen insbesondere darum, dass die Unterhaltspflicht unter bestimmten Voraussetzungen für den grds. Pfichtigen entfällt.
Deswegen fordert die Rechtsprechung wenigstens begründete Anhaltspunkte dafür, dass eine Einkommensschieflage, deretwegen der Betreuende auch noch den Barunterhalt (oder anteilig) zu leisten hat, vorliegen könnte, was Deine Frage insoweit beantwortet.
Das ist in meinem erwähnten Fall gar nicht mal das Ausschlaggebende.
Wenn ich aber gut argumentiere, dann muss die KM jedenfalls davon ausgehen, dass sie darlegungspflichtig ist.
Und dann könnten Dinge ans Tageslicht kommen, die man vor Gericht nicht gerne ausbreitet ....
und die ich meinem Kind zuliebe auch nicht unbedingt erzwinge.
Aber in dem Fall, dass ich wieder einmal mit 170ger Verfahren oder neuen Unterhaltsansprüchen schikaniert werde, muss ich natürlich auf wahrheitsgemäße Klärung drängen ...
Und im 170ger-Verfahren kann ich die KM als Zeugin befragen und unter Eid aussagen lassen.
Das kann sie nicht wirklich wollen