10-01-2012, 11:02
Ich bin geschieden und wir haben eine Tochter, sie wird diesen Juli 6 Jahre alt.
Ich überweise regelmäßig Kindesunterhalt.
Ich bin berufstätig, zur Zeit beziehe ich Krankengeld wg. Rückenbeschwerden und anderes.
Bin 60 % behindert mit Schwerbehindertenausweis.
KM ist Äthiopierin und lebt seit 2005 in Deutschland.
Ist seit der Trennung Hartz IV Empfängerin und arbeitet seit ca. einem halben Jahr Samstag und Sonntag in der Nahrungsmittelbranche auf 400.- Euro Basis.
Letztes Jahr hatten wir folgende Umgangsvereinbarung vor dem Familiengericht beschlossen.
1.) Der Vater ist berechtigt, sein Kind jeden zweiten Freitag (gerade KW) um 15:30 Uhr in der Kita, ab der Einschulung des Kindes im Hort, abzuholen und am Sonntag um 18:00 Uhr bei der Mutter abzugeben.
2.) Die Hälfte der Herbst-, Winter- und Osterferien verbringt das Kind beim Vater. Dabei sieht die Oster- und Herbstferienregelung ab 2012 so aus, dass der Vater das Kind am Samstag vor Ferienbeginn ab 15:00 Uhr bei der Mutter abholt und am Sonntag in einer Woche bis 18:00 Uhr zu der Mutter zurückbringt. Die Weihnachtsregelung sieht wie folgt aus: Das Kind verbringt den 24., 25. und 26. Dezember bei der Mutter. Am 27 Dezember wird sie ab 15:0 Uhr vom Vater abgeholt und am 3. Januar wird sie wieder zu der Mutter zurückgebracht. Diese Weihnachtsregelung gilt bis zum Abschluss des 2. Grundschuljahres des Kindes.
3.) Im Jahr 2012 soll das Kind in den Sommerferien 10 Tage beim Vater verbringen, wobei der Abhol- und Rückgabetag mitgezählt werden.
4.) Ab 2013 verbringt das Kind jeweils 19 Tage der Sommerferien beim Vater und zwar Vom Montag einer Woche bis Freitage in 19 Tagen.
KM und ich hatten vergangenes Jahr beschlossen, dass unsere Tochter 2012 als Kann- Kind eingeschult werden soll. Hortplatz steht in der Kita zur Verfügung und die Vorstellung in der Grundschule ist am 6. Februar 2012. Ich bin der Überzeugung das sie in der Schule aufgenommen wird.
Nun überraschte mich die KM per Telefonat mit der Ankündigung, sie wolle mit unserer Tochter nach Äthiopien fliegen, etwa 6 Wochen lang.
Nein, nicht in den Sommerferien, weil die Flüge teurer sind, sondern nach den Sommerferien.
Das Geld werde sie sich irgendwo ausleihen.
Der Flug wird für Kind und KM etwa 1200.- Euro kosten.
Dann benötigen sie noch Geld für Lebenshaltungskosten.
KM meint nun, dass unser Kind doch ein Jahr länger in die Kita gehen soll.
Obwohl sie zunächst mit der Einschulung in 2012 einverstanden war.
KM bezieht Leistungen vom Jobcenter, besonders Unterkunft- und Heizungskosten und andere Leistungen.
Wenn jemand diese Leistungen bezieht, muss er doch seinen Urlaub (höchstens 3 Woch./Jahr) beim Jobcenter anmelden, auch wenn der Leistungsbezieher einen 400.- Euro Basis Job ausführt.
Mit der KM habe ich in früheren Zeiten viele Gerichtstermine führen müssen, um mit unserem Kind regelmäßigen Umgang zu pflegen.
Seit dem die KM im 400.- Euro Job arbeitet, nehme ich unsere Tochter jedes WE, unabhängig vom Urteil des Familiengerichts.
Unsere Tochter möchte gerne dieses Jahr auch die Grundschule besuchen, sie ist seit Anfang an eingeweiht worden. Und ich fördere sie, wo es nur geht und ich kann.
Ich dsurfte unsere Tochter in der Vergangenheit nie mit zu meinen Auslandsurlaub mitnehmen, mit der Begründung der KM das Kind wäre zu klein.
Ich betreue beruflich Kinder und pflege Säuglinge.
Mein Vorschlag wäre, KM kann vom 14.07 – 10.08. (Sommerferien) mit unserem Kind in den Urlaub fahren.
Einschulung wäre am 12.08.2012.
Wenn nicht, wäre ich gerne bereit unsere Tochter auch 5 Wochen oder länger bei mir zu sein, wenn KM unbedingt 5 Wochen und länger nach Äthiopien fliegen möchte.
Ich bin wieder verheiratet und im März erwarten wir unser Baby. Unsere Tochter freut sich auf ihr Brüderchen.
Ich möchte keine Streitereien mit der KM, dass wieder zu Lasten unserer Tochter geht.
Ich bin der Meinung, dass 6 Wochen Äthiopien für unser Kind zu lange ist und der Umgang ist gerichtlich geregelt.
Was kann ich tun, damit ich weiterhin meinen gerichtlich vereinbarten Umgang aufrecht erhalten kann?
Wie soll ich mich verhalten?
Ich überweise regelmäßig Kindesunterhalt.
Ich bin berufstätig, zur Zeit beziehe ich Krankengeld wg. Rückenbeschwerden und anderes.
Bin 60 % behindert mit Schwerbehindertenausweis.
KM ist Äthiopierin und lebt seit 2005 in Deutschland.
Ist seit der Trennung Hartz IV Empfängerin und arbeitet seit ca. einem halben Jahr Samstag und Sonntag in der Nahrungsmittelbranche auf 400.- Euro Basis.
Letztes Jahr hatten wir folgende Umgangsvereinbarung vor dem Familiengericht beschlossen.
1.) Der Vater ist berechtigt, sein Kind jeden zweiten Freitag (gerade KW) um 15:30 Uhr in der Kita, ab der Einschulung des Kindes im Hort, abzuholen und am Sonntag um 18:00 Uhr bei der Mutter abzugeben.
2.) Die Hälfte der Herbst-, Winter- und Osterferien verbringt das Kind beim Vater. Dabei sieht die Oster- und Herbstferienregelung ab 2012 so aus, dass der Vater das Kind am Samstag vor Ferienbeginn ab 15:00 Uhr bei der Mutter abholt und am Sonntag in einer Woche bis 18:00 Uhr zu der Mutter zurückbringt. Die Weihnachtsregelung sieht wie folgt aus: Das Kind verbringt den 24., 25. und 26. Dezember bei der Mutter. Am 27 Dezember wird sie ab 15:0 Uhr vom Vater abgeholt und am 3. Januar wird sie wieder zu der Mutter zurückgebracht. Diese Weihnachtsregelung gilt bis zum Abschluss des 2. Grundschuljahres des Kindes.
3.) Im Jahr 2012 soll das Kind in den Sommerferien 10 Tage beim Vater verbringen, wobei der Abhol- und Rückgabetag mitgezählt werden.
4.) Ab 2013 verbringt das Kind jeweils 19 Tage der Sommerferien beim Vater und zwar Vom Montag einer Woche bis Freitage in 19 Tagen.
KM und ich hatten vergangenes Jahr beschlossen, dass unsere Tochter 2012 als Kann- Kind eingeschult werden soll. Hortplatz steht in der Kita zur Verfügung und die Vorstellung in der Grundschule ist am 6. Februar 2012. Ich bin der Überzeugung das sie in der Schule aufgenommen wird.
Nun überraschte mich die KM per Telefonat mit der Ankündigung, sie wolle mit unserer Tochter nach Äthiopien fliegen, etwa 6 Wochen lang.
Nein, nicht in den Sommerferien, weil die Flüge teurer sind, sondern nach den Sommerferien.
Das Geld werde sie sich irgendwo ausleihen.
Der Flug wird für Kind und KM etwa 1200.- Euro kosten.
Dann benötigen sie noch Geld für Lebenshaltungskosten.
KM meint nun, dass unser Kind doch ein Jahr länger in die Kita gehen soll.
Obwohl sie zunächst mit der Einschulung in 2012 einverstanden war.
KM bezieht Leistungen vom Jobcenter, besonders Unterkunft- und Heizungskosten und andere Leistungen.
Wenn jemand diese Leistungen bezieht, muss er doch seinen Urlaub (höchstens 3 Woch./Jahr) beim Jobcenter anmelden, auch wenn der Leistungsbezieher einen 400.- Euro Basis Job ausführt.
Mit der KM habe ich in früheren Zeiten viele Gerichtstermine führen müssen, um mit unserem Kind regelmäßigen Umgang zu pflegen.
Seit dem die KM im 400.- Euro Job arbeitet, nehme ich unsere Tochter jedes WE, unabhängig vom Urteil des Familiengerichts.
Unsere Tochter möchte gerne dieses Jahr auch die Grundschule besuchen, sie ist seit Anfang an eingeweiht worden. Und ich fördere sie, wo es nur geht und ich kann.
Ich dsurfte unsere Tochter in der Vergangenheit nie mit zu meinen Auslandsurlaub mitnehmen, mit der Begründung der KM das Kind wäre zu klein.
Ich betreue beruflich Kinder und pflege Säuglinge.
Mein Vorschlag wäre, KM kann vom 14.07 – 10.08. (Sommerferien) mit unserem Kind in den Urlaub fahren.
Einschulung wäre am 12.08.2012.
Wenn nicht, wäre ich gerne bereit unsere Tochter auch 5 Wochen oder länger bei mir zu sein, wenn KM unbedingt 5 Wochen und länger nach Äthiopien fliegen möchte.
Ich bin wieder verheiratet und im März erwarten wir unser Baby. Unsere Tochter freut sich auf ihr Brüderchen.
Ich möchte keine Streitereien mit der KM, dass wieder zu Lasten unserer Tochter geht.
Ich bin der Meinung, dass 6 Wochen Äthiopien für unser Kind zu lange ist und der Umgang ist gerichtlich geregelt.
Was kann ich tun, damit ich weiterhin meinen gerichtlich vereinbarten Umgang aufrecht erhalten kann?
Wie soll ich mich verhalten?