10-01-2012, 11:25
Wenn ich richtig verstehe, bist Du sorgeberechtigt.
Dann verweigere dein Einverständnis zu der 6-wöchigen Auslandsreise, da diese zu Lasten des Einschulungstermins geht und somit dem Kindeswohl abträglich ist. Machs schriftlich mit Anwalt- sonst íst dein Kind weg.
Meine Meinung
Austriake
Dann verweigere dein Einverständnis zu der 6-wöchigen Auslandsreise, da diese zu Lasten des Einschulungstermins geht und somit dem Kindeswohl abträglich ist. Machs schriftlich mit Anwalt- sonst íst dein Kind weg.
Meine Meinung
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1