12-02-2009, 16:21
(12-02-2009, 15:49)Pussy Galore schrieb: Es wird doch nur die Erstausbildung bezahlt?!
Das ist leider nicht so. Meinem 26-jaehrigen Sohn bin ich nach zwei Studienabbruechen noch im dritten Studiengang unterhaltspflichtig. Die Gerichte tun alles, damit mein Sohnemann nicht dem Staat auf der Tasche liegt.
Wie meinte mein Anwalt so troestlich: Ein 80 jaehriger Vater kann auch seinem studierenden 60 jaehrigen Sohn noch unterhaltsverpflichtet sein.