10-01-2012, 12:10
Meines Wissens nach ändert sich nichts, sofern der Mindestunterhalt gezahlt wird.
Wenn man allerdings Mangelfall ist und nicht den Mindestunterhalt leisten kann, dann kann dein Selbstbehalt runtergesetzt werden wenn die zukünftige Ehefrau eigenes normales Einkommen hat, damit der Mindestunterhalt geleistet wird.
Wenn man allerdings Mangelfall ist und nicht den Mindestunterhalt leisten kann, dann kann dein Selbstbehalt runtergesetzt werden wenn die zukünftige Ehefrau eigenes normales Einkommen hat, damit der Mindestunterhalt geleistet wird.