10-01-2012, 15:04
(10-01-2012, 14:47)Dzombo schrieb: Da blutet ergo der neue Ehepartner mit in Sachen Unterhalt?Nur indirekt - wenn der Unterhaltspflichtige nicht den Mindestunterhalt zahlen kann, kann sein Selbstbehalt herabgesetzt werden (auf Grund von Einsparungen durch gemeinsame Lebenshaltung). Das tritt aber nicht erst mit der Hochzeit ein, sondern schon, wenn sie zusammen wohnen.