12-02-2009, 17:56
(12-02-2009, 16:56)Pussy Galore schrieb: Darf ich fragen ob er diesen Anspruch eingeklagt hat? Unglaublich das er damit durchgekommen sein soll...
Mein Anwalt hat mir dringend abgeraten, es auf eine Klage ankommen zu lassen. Bei volljaehrgen Kindern wuerden die Gerichte stets nach Lage des Einzelfalls entscheiden, und die war in diesem Fall wenig aussichtsreich fuer mich.
Eine feste Altersgrenze wie bei Bafoeg existiere beim Unterhalt nicht.
Ist der Unterhaltspflichtige leistungsfaehig und der arme studierende Sohn kann seine aufrichtigen Bemuehungen glaubhaft machen (was nach dem Motto "die Anderen sind Schuld, dass ich nicht..." problemlos moeglich ist), dann kommt der Vater aus der Unterhaltspflicht nur schwer heraus, nachzulesen auch in folgender Veroeffentlichung meines Anwalts.
http://www.groening-krause.de/Veroeffent...b_2008.pdf