11-01-2012, 01:37
(10-01-2012, 20:11)Camper1955 schrieb: Alles in allem hat die Anwältin hervorragende Arbeit geleistet. Nur eines hat sie sich nicht getraut. Nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe durch das OLG sofort vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.Was war denn so schwer daran, SELBST dem BVerfG den Abweisungsbeschluss des OLG im Wege des einstweiligen Rechtschutzes zur Prüfung vorzulegen?
lg
Camper