11-01-2012, 14:12
nene, so mein ich das nicht. angenommen dem unterhaltspflichtigen bleibt nach einer neuheirat mit der schlechteren steuerklasse 1100 € netto. bei 2 kindern wäre der unterhalt bei 668 €. wieviel dürfte ihm dann wohl als unterhalt abgezogen werden? der neue ehegatte ist ja quasi mit im spiel (doppelte haushaltsführung), trotzdem könnten einem dann doch nicht mehr als ca 400 € abgezogen werden, oder??
bleibt dann natürlich nur die frage, ob der unterhaltsempfänger durchdrückt, dass der unterhaltspflichtige einen zweitjob annimmt.
bleibt dann natürlich nur die frage, ob der unterhaltsempfänger durchdrückt, dass der unterhaltspflichtige einen zweitjob annimmt.