12-01-2012, 09:08
(11-01-2012, 01:47)Camper1955 schrieb:(11-01-2012, 01:37)Ibykus schrieb: Was war denn so schwer daran, SELBST dem BVerfG den Abweisungsbeschluss des OLG im Wege des einstweiligen Rechtschutzes zur Prüfung vorzulegen?
Nicht jeder ist in Rechtsdingen so begabt, wie Du.
Dass ich das könnte, wusste ich bis vor 14 Sekunden noch gar nicht.
lg
Camper
maul mich nochmal so an, und ich komme mal schnell nach München ...
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG !
Hab's Dir doch geschrieben!