12-01-2012, 19:33
(12-01-2012, 19:16)beppo schrieb: Auch oberhalb des Mindest-KU.
Überobligatorische Befreiung von Anrechnung gibt es nur für Berechtigte.
Na mal schauen, was am Montag raus kommt. Ich bin gerade dabei, dass mein Nettoeinkommen rückwirkend bis 1994 der Meinung des Gutachters angepasst wird. 3 bis 6 Stunden im normalen Beruf. Dann ist alles darüber überobligatorisches Einkommen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.