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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
#74
(14-01-2012, 13:02)Dzombo schrieb: Und die hässliche Verfolgungsfratze wegen Unterhalt zeigt sich auch in solchen Fragen wie "Warum haben sie dem Vergleich zugestimmt?"

@Dzombo

Da muss ich den Richter ein wenig in Schutz nehmen. Er konnte wirklich nicht ahnen, was daraus noch wurde.

Es war in seiner Mimik wirklich erstaunen zu sehen, da er ja alle Unterlagen hatte, die auch dem dem Amtsgericht und auch den Zivilsenaten bei Urteilsverkündung hatte.

Halt. stimmt nicht ganz. Er hatte es inzwischen schriftlich, während ich beim OLG nur mündlich aussagen konnte, dass ich von Geburt an einen Herzfehler habe und deshalb gar nicht schwerer arbeiten kann.

Die Drohung des Zivilrichters lautete ja:

"Wenn sie jetzt nicht sofort einem Vergleich zustimmen, verurteilen wir sie zu schwerer Arbeit."


Ich darauf prompt: "Das dürfen sie gar nicht, denn ich habe von Geburt an einen Herzfehler."

Daruf wiederholte der Zivilrichter denselben Satz nur noch einmal.

Weil ich schon damals psychisch angeschlagen war, habe ich dem Vergleich dann auch zugestimmmt.

Nun wird halt so nach und nach alles aufgerollt, was damals geschehen ist.

Ich denke nicht, dass das Verfahren am Montag schon abgeschlossen ist, denn ich verteidige ja nicht meine Unschuld, sondern ich klage die Schuld der zivilen Gerichtsbarkeit an. Das hat übrigens auch das OLG/Strafrecht getan. Nur etwas verklausuliert.

Wenn Du nun Posting # 1 noch einmal genau nachliest, wirst Du erkennen, dass es auch Dem OLG/Strafrecht nicht nur um den angeklagten Tatzeitraum geht, sondern um die ganze Situation von September 1994 bis heute.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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