14-01-2012, 16:38
(14-01-2012, 15:43)marecello schrieb: Ich werde das Jugendamt nicht einschalten und gehe lieber den direkten Weg zum Familiengericht.Vernünftiger Entschluss!
Argumente, mit denen Du ein Ausreiseverbot begründen könntest, liegen ja wohl auf der Hand - ich würde bei Guido vorsichtshalber noch Informationen über Äthiopien einholen ...
Was die Einschulung Deiner Tochter angeht, kann man tatsächlich geteilter Meinung sein, ob man im Interesse des Erhaltes des gemSR nachgibt oder auch insoweit das Gericht bemüht. Dann musst Du aber treffliche Gründe vorbringen, die für Einschulung zum jetzigen Zeitpunkt sprechen.
Sie ist jedenfalls im einschulungsfähigem Alter von sechs Jahren.
Aber die KM, bei der das Kind lebt, muss die Situation "meistern".
Wenn sie gute Gründe nennt, die dafür sprechen, das Kind erst ein Jahr später (dann mit sieben) einzuschulen, würde ich es auf einen Streit nicht ankommen lassen sondern einlenken.