14-01-2012, 18:06
(14-01-2012, 15:27)Ibykus schrieb: Was bringt Dich ... dazu, eine derartige Vorgehensweise zu empfehlen?
Das Gericht schaltet das JA ohnehin ein und es hat mir bisher nicht geschadet, dies vorher getan zu haben: Bei Gericht wurde gesehen, dass ich mich außergerichtlich bemüht hatte.
Ein etwas "lustloses" Herangehen gab es ´mal, als ein RA meinte, es würde ausreichen, wenn das Gericht das JA einschaltet: Das mußte vom Gericht -mit zeitlicher Auswirkung- nachgearbeitet werden.
Vielleicht paßt ja auch hier Goethe?: "Wenn wir die Menschen nur nehmen, wie sie sind, so machen wir sie schlechter; wenn wir sie so behandeln, als wären sie, was sie sein sollten, so bringen wir sie dahin, wohin sie zu bringen sind."
Im Falle von @marecellos Tochter ist es für mich auch gar nicht vorstellbar, dass ein JA auf den Vater focussiert, statt auf die Gefährdung der Tochter: Auch und gerade deshalb, weil dort überwiegend Frauen arbeiten...
Zudem fühle ich mich zu keiner Zeit vom JA abhängig - der Weg zu Gericht ist ja immer offen.
Das @marecello sich lieber von einer spezialisierten Institution bei der Begründung seines Antrages helfen lassen will, ist m. E. auch eine sinnvolle Option...
Wer nicht taktet, wird getaktet...