15-01-2012, 10:18
(15-01-2012, 07:42)Dzombo schrieb: @Camper1955...
Ich gehe auch davon aus, das besagte Richterdrohung in keinem Protokoll so auftaucht. Wurde halt nur so gesagt. Damit dir der Fakt des Nachweises nicht gelingen kann. Ist ja chronisch, dass WICHTIGES oft NICHT niedergeschrieben wird.
Ne, aber es gibt genügend Zeugen (3 Rechtsanwälte, meine Exfrau) die dabei waren und meine Aussage bestätigen können bzw. müssen, sofern sie in den Zeugenstand gerufen werden.
Da sich das Gericht bisher weigert, die Richter und die Rechtsanwälte als Zeugen zu benennen, werde ich meine Exfrau dazu am Montag mal befragen oder von meinem Anwalt befragen lassen, sofern das rechtlich zulässig ist. Da es mir um den ganzen Zeitraum ab 1994 geht, sehe ich keine Probleme darin, auch wenn der angeklagte Tatzeitraum nicht in diese Zeit fällt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.