15-01-2012, 15:48
(15-01-2012, 11:47)SweetBee schrieb: Er plant einen Brief an das zuständige Jugendamt in dem er mitteilen möchte das der Umgang von der Kindesmutter verwehrt wurde und er will auch einen Bericht schreiben über das Jahr 2011 hinsichtlich der Umgangskontakte mit den Kindern.(da hat nämlich auch schon so einiges nicht geklappt)das sollte aber nur dann machen, wenn er ohnehin auf Umgang zu verzichten bereit ist.
SweetBee schrieb:Oder sollte er gleich vor Gericht eine Umgangsregelung einklagen?Meiner Meinung nach gibt's dazu keine sinnvolle Alternative.