(12-01-2012, 14:25)p schrieb: Eine einzelne Ohrfeige durch den Umgangsvater ist brutalste Kindesmisshandlung mit lebenslangen Folgen und berechtigt zum Umgangsabbruch,
Bin kuerzlich selbst mal reingerutscht in das Thema. Das ist ein Minenfeld seit der letzten Aenderung von Paragraph 1631 (2) BGB.
Die Formulierung "koerperliche Bestrafung" ist gelinde gesagt sehr, sehr umstritten (mal googlen), zumal erst 1998 neu als - richtig nach meiner Meinung - "koerperliche Misshandlung" formuliert wurde.
Jetzt ist es einer dieser Paragraphen, mit denen man so wunderbar einheizen kann. Beachte, "koerperliche Bestrafung" kennt prinzipiell keinerlei Abstufung. Sehr hohes Missbrauchspotential, speziell natuerlich in den Faellen hier.
edit: Einen der links habe ich noch wiedergefunden (manchmal lese sogar ich so etwas, ist aber eher fuer die Rechtsinteressierten hier)