16-01-2012, 21:08
es ging ja nicht um 170 StGB, sondern um Zwangsgeldverfahren ...
In Sachen Unterhaltspflichtverletzung gibts auch Neues:
Die StA hat die Ermittlungen wieder aufgenommen und läßt durch die Osnabrücker Polizei Zeugen vernehmen.
Ein solches Hin und Her hätte man Rechtsreferendaren zu meiner Zeit als Dilettantismus quittiert.
(Zum Vergleich dazu: Staatsanwälte werden m.W. nach R1 besoldet, das sind in der Eingangsstufe -ohne Zuschläge- ca. 3490 € !)
Ich habe bereits Akteneinsicht beantragt.
In Sachen Unterhaltspflichtverletzung gibts auch Neues:
Die StA hat die Ermittlungen wieder aufgenommen und läßt durch die Osnabrücker Polizei Zeugen vernehmen.
Ein solches Hin und Her hätte man Rechtsreferendaren zu meiner Zeit als Dilettantismus quittiert.
(Zum Vergleich dazu: Staatsanwälte werden m.W. nach R1 besoldet, das sind in der Eingangsstufe -ohne Zuschläge- ca. 3490 € !)
Ich habe bereits Akteneinsicht beantragt.