16-01-2012, 21:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-01-2012, 21:36 von Camper1955.)
(16-01-2012, 21:27)Ibykus schrieb: in 170ger Verfahren kann die StA auch von Amtsanwälten oder Rechtsreferendaren vertreten werden.
Wer unter der schwarzen Kutte gesteckt hat, verrät Dir erst das Sitzungsprotokoll.
Ne, der hat schon den Eindruck gemacht, als sei er was Höheres. Der machte jedenfalls einen wesentlich clevereren Eindruck, wie die StaAWin in der ersten Instanz.
Die hat regelrecht gezittert.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.